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Nachrichten |
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Reinhold 
Beiträge: 398 2-3er

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| 02 Nov 2009 15:18 |
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| Hallo Leute,
ich verkaufe meinen Ibex 19. Der Schirm wurde fast nie gefolgen. (Ca 20 Flüge). Baujahr Ende 2007, Check von Oktober 2009. Zustand neuwertig.
VB: 1700,00 €
Reinhold |
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Fliegen ist wie hinfallen. Nur daneben.. |
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Manfred 
 Beiträge: 1408 Wettkämpfer

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| 02 Nov 2009 15:53 |
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Servus Reinhold!
Na, hat Dich auch der "Speedwahn" getroffen????? 
Viel Spaß mit Deinem neuen Bobcat. Aber hoffentlich passiert nix, denn die Speedglider sind leider immer noch nicht "legal" zu fliegen. Also nix mit Versicherungsschutz usw. Ich denke nur so wegen Familie und so?......
Habe erst kürzlich gehöhrt (Schulleitersitzung), das dieses Jahr gerade sehr viele Unfälle, viele sehr schwehr, mit den boomenden Speedschirmen geschehen sind. Da gab es folglich großteils dramatische existenziell bedrohliche "Nachwehen". Kein Schmäh, sondern leider reale Tatsache, die leider allzugerne verdrängt wird und kaum bis gar nicht publik wird. Grund: Die meisten Unfälle fallen unter "Paragleiterunfälle" (luftfahrtrechtlich sind es ja Paragleiter!), da der Unterschied bei den Medien noch nicht wirklich angekommen ist. Leider wird in der Scene sehr viel Blödsinn verzapft und auch "Halbwahrheiten" verbreitet. So fahren immer wieder Piloten ordentlich ein, wenn´s mal an´s Eingemachte geht. Keiner kann von sich behaupten, dass ihn nix passieren kann. Beweise gibt´s gibt´s genug.......
Trotzdem viel Spaß mit Deinem neuen Spielzeug und viel Glück!!!!
Liebe Fliegergrüße Manfred |
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Reinhold 
Beiträge: 398 2-3er

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| 02 Nov 2009 16:01 |
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Servus Manfred! Und wie genau wäre der Versicherungsschutz beim "normalen" Gleitschirmfliegen? Da putzen sich Unfall und Lebensversicherung ja auch ab.. |
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Fliegen ist wie hinfallen. Nur daneben.. |
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Manfred 
 Beiträge: 1408 Wettkämpfer

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| 02 Nov 2009 16:35 |
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Hallo Reinhold!
Stimmt deffinitiv NICHT. Die Versicherungen SUCHEN nach einen Grund, das was nicht passt, wenn´s wirklich um´s zahlen geht.
Ich selber habe auch einen umfassenden Versicherungsschutz, der das Paragleiten (sogar als Beruf!) deckt. Das war zum Beispiel Voraussetzung für meine Hausfinanzierung!!!! Nur muss halt Alles im gesetzlichen Ramen bleiben!!!! Wie könnte ich in der Flugschule Unfallversichert sein, wenn ich in der Ausübung meines Berufes als Fluglehrer NICHT versichert währe!!!!
Ich weis aus eigener Erfahrung, das die Alpinpolizei nach einem Unfall SOFORT nach der gültigen Zulassung (dazu gillt auch ein gültiger Check!) der KOMPLETTEN Ausrüstung sieht. Sehr oft wird auch die komplette Ausrüstung beschlagnamt, um von einem Sachverständigen oder einer Flugunfallkommission begutachtet zu werden. Die Alpinpolizei kennt sich mittlerweile sehr gut aus, mit den Luftfahrtrechtlichen Bestimmungen. Wie ich schon sagte: Es wird viel Stuss und Halbwahrheiten verbreitet.
Mich wundert Dein Wechsel nur deswegen, da ich Dich immer als vorsorglich, voraussehenden und sicherheitsbewussten Piloten in Erinnerung habe. Besonders im Zusammenhang mit Deiner Familie!!! Nicht das ich Dir den Flügel nicht zutraue zu "beherrschen", aber man weiss ja nie....
Immer noch viel Spaß mit Deinem Speedflügel, jeder muß ja für sich selber SEIN Risiko einschätzen. In diesem Sinne
Liebe Fliegergrüße Manfred
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Reinhold 
Beiträge: 398 2-3er

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| 02 Nov 2009 19:03 |
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Hallo Manfred! Danke für die Blumen Das mit dem sicherheitsbewußt stimmt auch. das nehme ich schon für mich in Anspruch. Das schließt in meinen augen aber weder das Fliegen eines 2-3ers aus als auch das Spielen mit einem fußstartfähigen 16.5qm "Speedflyers". Man muß zwar beim Start ganz schön rennen, vor allem auf dem flachen Startplatz in Losenheim, aber das Fliegen als auch das Landen fand ich dann nicht besonders aufregend oder überaus dynamisch. du schreibst oben, daß das Speedflying "immer noch nicht" legal zu fliegen sind. Tut sich da denn etwas im Zuge der Novelle? Liebe Grüße, Reinhold |
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Fliegen ist wie hinfallen. Nur daneben.. |
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Psyfly 
 Beiträge: 240 2-3er

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| 02 Nov 2009 20:41 |
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He didn’t land, he just stopped flying. 
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Paul 
Beiträge: 63 Highlevel 1-2er

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| 02 Nov 2009 22:44 |
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Hi @ all
Ein interessantes und nicht unbrisantes thema das hier angeschnitten wird:
in Ö ist zzt nach meinem rechtsverständnis KEIN PG legal betreibbar - zu stören scheint das aber niemanden bei den behörden denn offenbar ist das ganze den verantwortlichen im ministerium so dermaßen peinlich das auf breiter front der befehl zum dichthalten / stillhalten ausgegeben wurde - anders kann ich mir nicht erklären das nicht alle PG gegroundet wurden bis dieser rechtliche "schnitzer" per Luftfahrtgesetz Version 2010 (hoffentlich) ausgebügelt wird.
der dumme ist aus meiner sicht immer der pilot der im anlassfall "überbleibt" (und zwar egal ob pg, sf oder was auch immer)
Interessantes detail am rande ist übrigens noch das es zzt offenbar KEIN gültiges gastflugrecht gibt - also jeder ausländer egal woher und mit was fliegt illegal in Ö - da sagt komischerweise auch keiner was
ziemlich schräge situation - stellt auch vor alle KFZ wären von heut auf morgen nicht mehr zugelassen .... undenkbar oder.. nun beim PG offenbar nicht.
hoffen wir das beste bzgl. ZLLV 2010.
Gibts da schon infos manfred wie die neuen bestimmungen und die "deregulierung" in der praxis aussehen wird ?
LG
P
PS:
.) Thema VS:
o Haftpflicht
Meine GS Schirme sind zwar - nach dem motto doppelt hält besser - in Ö gültig haftpflichtversichert ABER ob die VS zahlt weil ja beim fliegen gegen gültige Ö zulassungsbestimmungen verstossen wurde steht aus meiner sicht in den sternen (auch wenn mir auf direkte anfrage bei der versicherung versichert wurde (*g*) dass es noch nie vorgekommen sei das sie nicht gezahlt hätten..aber schriftlich könnten sie mir das nicht bestätigen das ich in Ö im moment gültig haftpflichtversichert bin ...aha, jetzt kenn ich mich aus...
Daher sind sowohl alle meine PG als auch alle meine SF (!) über eine französische Versicherung unabhängig in welchem land und unter welchen bedingungen sie geflogen/betrieben werden wasserdicht haftpflichtversichert - und damit bin ich im luftraum rund um wien zzt wahrscheinlich einer der ganz wenigen die über eine gültige Haftpflicht VS verfügen
.) Fazit
wer zzt 100% auf nummer sicher gehen will sollte lieber kein PG artiges fluggerät in betrieb nehmen (das schließt auch groundhandling mit ein)
ich bitte ausdrücklich um gegenteilige Infos - es würde mich sehr sehr freuen wenn die o.g. informationen sich doch als unrichtig erweisen sollten.
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Manfred 
 Beiträge: 1408 Wettkämpfer

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| 03 Nov 2009 07:48 |
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Servus Reinhold! Hallo Paul!
@ Reinhold: Was den "Flugbetrieb" mit einem 2-3er angeht, also der "praktische Part" hast Du punkto "Sicherheit" natürlich recht!
ABER: Das mit den nichtzugelassenen PG ist so eine "Halbwahrheit". Wie ich ja schon gesagt habe; Es wird ordentlich viel Stuss und Halbwahrheiten verbreitet. Alle Schirme die ein DHV-Güsi bis Feb. 08 erhallten haben sind in A zugelassen!!! Alles was danach gekommen ist, wegen der "Kündigung der Zusammenarbeit mit dem DHV, nicht mehr. Wie Du einen PG in A zulassen kannst, steht auf der Technik-HP des ÖAeC, bzw auf der FVA-HP. Nur: "Mach´s mal.......Du wirst Dich wundern!!!! " ABER AUCH: Der Hänge- und Paragleitererlass hat auch immer noch Rechtsgültigkeit. Und da steht drinn: Ausländische Zulassungen sind anzuerkennen!!! So fliegt man zZ eben einen im Ausland zugelassenen und geprüften Flügel (LTF, EN). So "riskiert man "nur" eine Verwaltungsübertretung. Die Hapftpflichtversicherung kann sich NICHT verabschieden, da ja der Schirm eine Zulassung hat, nur eben eine ausländische, die ja anzuerkennen gilt. So, das ganze schnell und einfach erklährt!!!!
NOCHMALS ABER: Ich kenne zZ KEINEN zugelassenen und geprüften Speedflyer! Auch nicht im Ausland. Das rührt wohl daher, das zwar Speedschirme als PG eingestuft werden. aber schon rein technisch nicht so geprüft werden können. Das funkt nicht. Warum?: Weil einfach ein Speedschirm fast nichts mit einem PG gemeinsam hat. So gibt´s halt kein "Hintertürl" und KEINE Versicherung.
Aber Anfang nächstes Jahres soll die ZLLV kommen. Auch eine Novelle der ZLPV soll ab Mitte kommendes Jahr dabei sein und sogar vielleicht ein neues ZLR!? Da wird sich sicher was bessern, aber nur was und wie.....???? Da lege ich mich lieber noch nicht fest. Denn eine Verordnung hat auf die Andere einen Einfluss. Denn wenn man zwar technisch gesehen in Zukunft einen Speedglider fliegen "darf", aber in der ZLPV eine Zusatzberechtigung vorgeschrieben wird (könnte kommen?), schaut´s immer noch öha aus. Mal schauen was kommt.....aber es konnt was....wann....????
Liebe Fliegergrüße Manfred |
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Paul 
Beiträge: 63 Highlevel 1-2er

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| 03 Nov 2009 09:52 |
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hallo manfred danke für die infos, jetzt kenn ich mich noch wneiger aus als vorher, denn das ist jetzt die vierte version der interpretation der gesetzeslage die ich in den letzen monaten gehört / gelesen habe. ich habe mir im sommer mal die zeit genommen und selbst alle gesetzestexte und verordnungen die im ris stehen gelesen - daher steht aus meiner sicht auch diese (deine) version im widerspruch zu den aus meiner sicht (=RIS) derzeit vermutlich (so genau weis das ja in Ö beim fliegen der gesetzgeber offenbar nicht *g*) gültigen gesetzen und verordnungen. Gibt es als basis deiner interpretation eine neue übergangsverordung ( im RIS steht nichts) bzw woher genau stammen deine infos (bitte um nachlesbare offizielle quelle) - bitte nicht falsch verstehen, aber ich glaube bei dieser ganzen kausa nur mehr das was als gültiges recht im ris steht da egal mit wem man spricht jeder eine andere tlw. stark widersprüchliche auskunft gibt (OEAEC, Industrie, Versicherungen, jetzt du quasi im namen der ausbildungsseite ) die sache mit den alten dhv zulassungen ist aus meiner sicht leider nicht so einfach, denn hier wurde ja rechtswidrig (!) zugelassen (von der behörde) somit zieht der dafür von einigen quellen (und vermutlich auch deiner info zugrundeliegende) zitierte bestandsschutz definitiv NICHT (analogie kfz - auch da wurden zB in der vergangenheit immer wieder zulassungen die nicht im einklang mit gültigem recht erteilt wurden (verfahrensfehler) für nichtig erklärt und das kfz musste neu zugelassen oder stillgelegt werden - selbiges gilt laut gültigem recht - soweit ich das als nicht jurist verstehe - für alle (!) DHV zulassungen. Der Passus mit der anerkennung der ausländischen zulassung zieht soweit ich die gültige gesetzeslage überblicke (was nicht ganz leicht ist ,-) nur dann 100%ig wenn ich für die gültigkeit der ausländische zulassung die bestätigung der inländischen zulassungsbehörde habe - die hat zzt aber - soweit ich das nachvollziehen kann für NICHT motorisierte PG leider keine organe (!) ...wie soll das dann in der praxis möglich sein (abgesehen von aufwand und kosten für ein zulassungs- anerkennungs- verfahren die ich selbst zu tragen hätte ? Auch der begriff der ausländischen zulassung (da nicht ausdrücklich ausgeführt) ist sehr spannend - zB schweiz und frankreich - da ist jedes beliebige gerät zugelassen und darf (sofern korrekt versichert) legal genutzt werden - legt man die momentane gesetzeslage 1:1 aus gilt das als ausländische zulassung (da die art der zulassung explizit NICHT im gesetzestext oder zusatzverordnungen festgelegt ist) unter diesem aspekt sind auch speedflyer - sofern gültig hapftpflichtversichert - auf dem gleichen (nicht ?-) legalitätslevel wie jeder beliebige PG (egal ob ex dhv oder nicht) betreibbar. Summasummarum aus meiner sicht eine völlig unzumutbare situation da man als PG Pilot egal mit welchem gerät zzt keinerlei rechtssicherheit hat und damit rechnen muss im anlassfall in jedem fall mit jedem gerät mehr oder weniger in schwierigkeiten zu bekommen und es wahrscheinlich vom historischen informationsstand des ausführenden organs abhängt ob eine ausrüstung in erster prüfinstanz als gesetzeskonform angesehen wird oder nicht - wenn das ausführende organ aktuell informiert ist dürfte wohl keine derzeit existente ausrüstung die derzeit gültigen gesetzlichen rahmenbedingungen erfüllen :-(( Im Anlassfall hilft vermutlich nur der sofortige klagsweg bis zum OGH - da aber wenigstens mit dem trostpflaster das man relativ gute chancen hat insoweit zu gewinnen als das man mit gültigem Sonderpilotenschein PG und einer gültigen Haftpflicht VS seiner Sorgfaltspflicht genüge getan hat. ich hoffe schwer dass mit der ZLLV 2010 da endlich rechtsklarheit geschaffen wird. Manfred, hast du genauere infos wann die neue ZLLV in kraft treten soll und damit für uns alle (du bist da ja noch viel unangenehmer betroffen als wir "normalen" piloten) das momentane schweben im (fast) rechtsleeren raum ein ende hat oder hat sich da sicherheitshalber wieder einmal niemand festgelegt (hätte ja eigentlich schon frühjahr 09 kommen sollen ) ? Danke Dir ! LG P |
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Manfred 
 Beiträge: 1408 Wettkämpfer

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| 03 Nov 2009 14:41 |
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Servus Paul!
Leider hast Du punkto Interpretationen des LFG recht. Das rührt davon, das eben das LFG mit den dazugehörigen Verordnungen ordentlich Luft für Interpredationen lässt. Kann gut, aber auch schlecht sein.
Ich habe meine Infos von Mag. Brunner, den Rechtbeauftragten unserer Behörde, den ÖAeC. Wärend vieler Stunden Diskussionen bei Schulleitersitzungen, Fluglehrervortbildungen und persönlicher Fachgespräche mit Mag Brunner, habe ich eben diese Informationen.
In der Praxis läuft das meistens so ab:
Ich konnte die Vorgehensweise der Behörde anhand eines Unfalls auf der HW verfolgen. Die ermittelnde Polizei wollte sich, wegen eben Rechtunsicherheit, beim Ministerium informieren. Der ermittelnde Polizist wurde zum ÖAeC weitergereicht. Grund: "Die sind für uns PG zuständig, die kennen sich besser aus!" (lol) Der ÖAeC einerseits hat dann den Ermittler an Mag. Brunner verwiesen. So sind wir wieder bei dem, der das LFG so "auslegt" wie ich eingangs beschrieben habe. Kennst Dich aus....???
Bitte nicht falsch verstehen, ich behaupte nicht, das meine Auslegung (Mag. Brunner) die wirklich wahre Einzige ist. Das es da vorne und hinten nicht wirklich passt, braucht da wohl nicht erörtert zu werden.
So weit ich mich entsinne, steht sogar auf der Technik-HP des ÖAeC (Mot-HP) von der Anerkennung der DHV Zulassungen bis Feb. 08. Mag Brunner meint dazu: "Man kann ausgestellte Bescheide mangels einer Übergansregelung nicht von Heute auf Morgen für nichtig erklähren."
Die ZLLV - Neu soll angeblich schon ab Jänner 2010 kommen. Schauma mal was das uns wiklich bringt!!! Einfacher wird´s allemal, aber schauma mal auf die "Nebenwirkungen" die da kommen könnten.
Auch die ZLPV soll ab Mitte kommenden Jahres eine Novelle erhalten. Und sogar das LFG könnte eine Änderung erfahren.
So wie´s aussieht, kommt Einiges auf uns zu.....
Liebe Fliegergrüße Manfred
PS: Es gibt eine gute HP über das Luftfahrtrecht, diese deutlich übersichtlicher und verständlicher ist ist als das RIS. Google mal..... |
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