Hallo Manfred
danke für den link - diese AXA info dürfte für alle interessant sein und ist hiermit auch gleich archiviert (in letzter zeit verschwinden ja immer wieder diverse fakten au sdem netz ,-)) http://www.flugschulen.at/axa/faq.html :
"Für Zulassung/Musterprüfung/Bauvorschriften von Hänge- oder Paragleitern gelten grundsätzlich die jeweiligen nationalen Bestimmungen über die erforderliche Lufttüchtigkeit eines Staates, in welchem das Flugsportgerät in Betrieb genommen wird. In den für diese Flugsportgeräte gültigen AXA Versicherungsbedingungen gelten die dort genannten Auflagen auch dann als erfüllt, wenn die diesbezüglichen Erfordernisse am Standort der Halterschaft und/oder der Sicherheitsstandard einer EN Norm erfüllt sind.
Da es sich bei dieser Beschreibung im letzten Satz um eine und/oder Aufzählung handelt, wären demzufolge die in den relevanten AXA Versicherungsbedingungen genannten Auflagen auch dann erfüllt, wenn der Hänge- oder Paragleiter dem Sicherheitsstandard der EN Norm entspricht."
noch interessanter ist dieser abschnitt:
"Eine formelle Anerkennung von Erlaubnissen/Berechtigungen/Zulassungen oder Musterprüfungen für HG/PG/FASCH sind im Flugsport unüblich und erscheinen somit für den Versicherungsschutz als nicht erforderlich."
Fazit:
aha... versicherungsschutz ist also nur dann gewährleistet wenn das gerät eine EN norm erfüllt, also alle nach EN geprüften flügel ok aber keine nach DHV geprüften flügel - exakt nach gesetzeslage ist mein dort versicherter ibex is also nicht versichert mein Faktor schon, nach mündlicher OEAEC Auskunft ist alles versichert - schriftlich gibt mir das natütlich keiner - na hoffen wir das beste bzgl. deregulierung...
thks nochmals
LG
P |