Geschrieben von JHG on 01 Feb 2010 19:06 Stmmt die 6500 bzw. 8500 durftest früher auch schon allerdings wurde auch öfter Anderes behauptet weil ja mancher dachte die Tops der Gliderarea wären maßgebend.
Das mit der MATZ ist eine Verschlechterung, wenn Du Dir die Detailkarte ansiehst http://www.austrocontrol.at/Images/LO_AD_2_LOAN_24-7-2_A99_en_tcm586-73266.pdf (Achtung 8 MB). Früher reichte sie nur bis 3000 ft (man konnte sie also realtiv locker überfliegen, jetzt reicht sie bei Militärbetreib auf 6500ft (drüber beginnt dann die SRA V mit Airspace C) und sonst bi 4500 ft. Einfliegen ist aber immer nur mit Freigabe
Betrifft zwar eh kaum jemanden aber trotzdem zur Richtigstellung
Die MATZ reichte früher bis 3000 ft. was anscheinend nicht ausreichte. Deshalb wurde einmal die Form geändert und vor allem wurde die Obergrenze auf 6500 ft erhöht. Das birgt allerdings das Problem, dass im nordöstlichen Teil der MATZ die SRA III mit Luftraum C schon auf 4500 bekommt. Deshalb ist man auf die geniale Idee gekommen 2 MATZ(en) zu basteln. Es gibt also die MATZ I von GND bis 4500 ft und obendrauf die MATZ II von 4500 bis 6500 ft aber nur unterhalb der SRA V die ja erst bei 6500 beginnt.
Die unterschiedlichen Höhen haben also nichts mit Militärbetrieb zu tun, wie ich in obigem Post fälschlicherweise geschrieben habe.
Keine Ahnung was man studiert haben muss um auf solche Ideen zu kommen. Jedenfalls bin ich schwer beeindruckt. |